Anwaltshonorare in Spanien

Was kostet mich Ihre Beauf­tra­gung? Das werde ich natür­lich oft gefragt und das sollte man auch immer fragen.

Die anwaltliche Vergü­tung ist in Spanien nicht geset­zlich geregelt und frei vere­in­bar. In jedem Fall bespreche ich das The­ma Kosten mit Ihnen, bevor ich mit mein­er Tätigkeit beginne, damit Sie immer wis­sen, was Sie meine Leis­tun­gen kosten werden.

Es beste­ht die Möglichkeit Pauschal­hono­rare zu vere­in­baren oder auch nach Stun­den­satz abzurech­nen, solange der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht ser­iös abschätzbar ist. 

Die rechtliche Begleitung von Immo­bilien­transak­tio­nen und Erb­schaft­san­nah­men wird grund­sät­zlich nur über Pauschal­hono­rare ange­boten. Die Höhe ori­en­tiert sich am Wert der Liegen­schaften / Erbmasse. 

Verbindlichen Recht­srat am Tele­fon kann und möchte ich nicht erteilen, denn mein­er Mei­n­ung nach ist das, ins­beson­dere wegen der ungek­lärten Haf­tungs­fra­gen, unseriös.

Es beste­ht die Möglichkeit ein­er Erst­ber­atung , welche ein max­i­mal ein­stündi­ges Man­dan­tenge­spräch zur Ein­leitung eines Man­dats darstellt. Hier­bei sichte ich Ihre Doku­mente und Unter­la­gen, wobei auf­grund der begren­zten Zeit eine einge­hende Prü­fung natür­lich nicht möglich ist. Es geht um eine Sondierung des Sachverhaltes.

Manch­mal reicht ein solch­es erstes Gespräch bere­its aus, um die Fra­gen abschließend zu beant­worten oder einen Weg für das weit­ere Vorge­hen festzule­gen. Eine solche Erst­ber­atung berechne ich mit 145,20 Euro.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einem ersten Gespräch in meine Kan­zlei zu kom­men, beste­ht die Möglichkeit, dass Sie mir Ihre Fra­gen per E‑Mail schildern und ich gebe Ihnen im Rah­men ein­er schriftlichen Erst­ber­atung einen ersten Überblick über die ver­schiede­nen Möglichkeiten.