Was kostet mich Ihre Beauftragung? Das werde ich natürlich oft gefragt und das sollte man auch immer fragen.
Die anwaltliche Vergütung ist in Spanien nicht gesetzlich geregelt und frei vereinbar. In jedem Fall bespreche ich das Thema Kosten mit Ihnen, bevor ich mit meiner Tätigkeit beginne, damit Sie immer wissen, was Sie meine Leistungen kosten werden.
Es besteht die Möglichkeit Pauschalhonorare zu vereinbaren oder auch nach Stundensatz abzurechnen, solange der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abschätzbar ist.
Die rechtliche Begleitung von Immobilientransaktionen und Erbschaftsannahmen wird grundsätzlich nur über Pauschalhonorare angeboten. Die Höhe orientiert sich am Wert der Liegenschaften / Erbmasse.
Verbindlichen Rechtsrat am Telefon kann und möchte ich nicht erteilen, denn meiner Meinung nach ist das, insbesondere wegen der ungeklärten Haftungsfragen, unseriös.
Es besteht die Möglichkeit einer Erstberatung , welche ein maximal einstündiges Mandantengespräch zur Einleitung eines Mandats darstellt. Hierbei sichte ich Ihre Dokumente und Unterlagen, wobei aufgrund der begrenzten Zeit eine eingehende Prüfung natürlich nicht möglich ist. Es geht um eine Sondierung des Sachverhaltes.
Manchmal reicht ein solches erstes Gespräch bereits aus, um die Fragen abschließend zu beantworten oder einen Weg für das weitere Vorgehen festzulegen. Eine solche Erstberatung berechne ich mit 145,20 Euro.
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einem ersten Gespräch in meine Kanzlei zu kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie mir Ihre Fragen per E‑Mail schildern und ich gebe Ihnen im Rahmen einer schriftlichen Erstberatung einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.