Der Kauf einer Immobilie in Spanien oder die Abwicklung eines Erbfalls mit Spanienbezug ist rechtlich komplex – und unterscheidet sich in vielen Punkten grundlegend von Deutschland.
Als deutsche Rechtsanwältin und in Spanien zugelassene Abogada mit Sitz in Palma de Mallorca begleite ich Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum bei Immobilienkäufen, Verkäufen und Erbfällen in ganz Spanien. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden – bevor sie teuer werden.

deutsche Rechtsanwältin & spanische Abogada
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Santiago de Compostela (Spanien) wurde ich im Jahr 2006 in Deutschland (RAK Frankfurt am Main) als Rechtsanwältin und 2011 in Spanien (ICAIB – Illustre Colegio de Abogados de Baleares) als Abogada zugelassen. Ich verfüge somit über die doppelte Anwaltszulassung.
Ich berate vorrangig Privatpersonen ausschließlich in den Bereichen spanienweiter Immobilientransaktionen sowie bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Bezug zu Spanien.
Vor der Gründung meiner eigenen Kanzlei im Jahr 2020 (Calle Velázquez 10, Entlo. 1, 07002 Palma de Mallorca) war ich fast 15 Jahre lang in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien in Deutschland und Spanien tätig. Dort habe ich ein breites Spektrum anwaltlicher Arbeitsweisen kennengelernt – insbesondere im Immobilienrecht, internationalen Erbrecht und in notariellen Angelegenheiten.
Heute firmiere ich unter meinem eigenen Namen. Die persönliche Beziehung zu meinen Mandanten, eine individuelle Beratung sowie Verlässlichkeit und Klarheit stehen für mich an erster Stelle.
Meine Mandanten bestätigen mir regelmäßig: Ich bin nicht nur ein juristischer Dienstleister, sondern eine zuverlässige Partnerin auf Augenhöhe. Ihre positiven Rückmeldungen bestärken mich täglich, meinen Weg konsequent weiterzugehen.
Gemeinsam mit meinem Team freuen wir uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

