Ihre deutsch-spanische Rechtsanwältin auf Mallorca – spezialisiert auf Immobilien- und internationales Erbrecht

Son­ja Will­ner
deutsche Recht­san­wältin & spanis­che Abogada

Nach meinem Studi­um der Rechtswis­senschaften an den Uni­ver­sitäten Pas­sau und San­ti­a­go de Com­postela (Spanien) wurde ich im Jahr 2006 in Deutsch­land (RAK Frank­furt am Main) als Recht­san­wältin und 2011 in Spanien (ICAIB – Illus­tre Cole­gio de Abo­ga­dos de Balear­es) als Abo­ga­da zuge­lassen. Ich ver­füge somit über die dop­pelte Anwaltszulassung.

Ich berate Pri­vat­per­so­n­en und Unternehmen auss­chließlich in den Bere­ichen spanien­weit­er Immo­bilien­transak­tio­nen sowie bei gren­züber­schre­i­t­en­den Erbfällen mit Bezug zu Spanien.

Vor der Grün­dung mein­er eige­nen Kan­zlei im Jahr 2020 (Calle Velázquez 10, Ent­lo. 1, 07002 Pal­ma de Mal­lor­ca) war ich fast 15 Jahre lang in ver­schiede­nen inter­na­tion­al aus­gerichteten Kan­zleien in Deutsch­land und Spanien tätig. Dort habe ich ein bre­ites Spek­trum anwaltlich­er Arbeitsweisen ken­nen­gel­ernt – ins­beson­dere im Immo­bilien­recht, inter­na­tionalen Erbrecht und in notariellen Angelegenheiten.

Heute fir­miere ich unter meinem eige­nen Namen. Die per­sön­liche Beziehung zu meinen Man­dan­ten, eine indi­vidu­elle Beratung sowie Ver­lässlichkeit und Klarheit ste­hen für mich an erster Stelle.

Meine Man­dan­ten bestäti­gen mir regelmäßig: Ich bin nicht nur ein juris­tis­ch­er Dien­stleis­ter – son­dern eine zuver­läs­sige Part­ner­in auf Augen­höhe. Ihre pos­i­tiv­en Rück­mel­dun­gen bestärken mich täglich, meinen Weg kon­se­quent weiterzugehen.

Gemein­sam mit meinem Team freuen wir uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.