Beantragung der N.I.E.-Nummer (Número de Identificación de Extranjero)
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer N.I.E.-Nummer – der Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien.
Diese Nummer ist zwingend erforderlich, wenn Sie in Spanien wirtschaftlich tätig werden möchten – etwa beim Erwerb einer Immobilie, bei Bankgeschäften oder zur Annahme einer Erbschaft.
Was Sie wissen sollten
Aktuell stellt die Ausländerbehörde nur sehr begrenzt Termine zur Verfügung. Daher kann es derzeit bis zu drei Monate dauern, bis ein Termin vergeben wird. Wir haben aber die Möglichkeit einen Antrag über die Rechtsanwaltskammer zu stellen, hier sind wir wesentlich flexibler hinisichtlich der Termine.
Für die Beantragung der N.I.E. gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Persönliche Anwesenheit in Palma
Sie erscheinen selbst zum Termin vor Ort – wir übernehmen die Organisation.
2. Vollmacht
Alternativ können wir die Beantragung in Ihrem Namen übernehmen. Dazu benötigen wir eine notariell beurkundete Vollmacht.
Bitte beachten: Wird die Vollmacht im Ausland erstellt, ist eine Apostille sowie eine vereidigte Übersetzung ins Spanische erforderlich.
Was wir von Ihnen brauchen
Um mit der Beantragung zu beginnen, senden Sie uns bitte:
✔ das vollständig ausgefüllte Formular
✔ eine gut lesbare Kopie Ihres Ausweises, beidseitig, auf weißem Hintergrund
Kosten
Unser Honorar für die Beantragung der N.I.E.-Nummer beträgt:
170,- € zzgl. Auslagen und 21 % IVA
Alternative Möglichkeit
Sie können die N.I.E. auch beim spanischen Konsulat in der Nähe Ihres Wohnortes beantragen. Die Kosten sind wesentlich geringer, es fällt nur eine Gebühr von ca. 10 Euro an – allerdings ist es oft sehr schwierig, kurzfristig einen Termin zu bekommen.