Rechtssichere Begleitung beim Immobilienkauf oder ‑verkauf in Spanien
Sie möchten eine Ferienimmobilie in Spanien kaufen? Sie wollen in Spanien bauen? Oder aber Sie planen Ihre Immobilie in Spanien zu verkaufen?
Dann bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin, sowohl auf Mallorca, als auch im Rest von Spanien.
Das spanische Recht unterscheidet sich bei Immobiliengeschäften in Spanien in manchen Bereichen signifikant von den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland. Lassen Sie sich daher immer beim Erwerb und auch Verkauf durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Vorsicht vor privatschriftlichen Vereinbarungen, diese sind in Spanien wirksam und bedürfen nicht der notariellen Beurkundung.
Viele Käufer gehen davon aus, dass der Notar in Spanien eine umfassende rechtliche Prüfung vornimmt und den Kauf komplett abwickelt. Das ist nicht der Fall.
Ich begleite Sie vom ersten Entwurf des Kaufvertrags bis zur Unterzeichnung beim Notar und darüber hinaus.
Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung in Spanien. Ich sorge für einen reibungslosen Ablauf beim Immobilienkauf.
Wir haben bereits zahlreiche Immobilientransaktionen auf den gesamten Balearen, in Galizien, Katalonien, Andalusien, auf den Kanarischen Inseln, Valencia, etc. erfolgreich begleitet.
Erbe in Spanien – rechtssichere Abwicklung ohne Blockaden
Im Erbfall stellen insbesondere spanische Banken und Behörden viele Erben vor unerwartete Herausforderungen. Ohne korrekte Abwicklung lassen sich Konten häufig nicht auflösen oder Immobilien nicht übertragen.
Ich unterstütze Sie als Rechtsanwältin für Erbrecht in Spanien unter anderem bei:
- Abwicklung von Nachlässen mit Spanienbezug
- Kommunikation mit Banken und Behörden
- Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
- rechtssicherer Übertragung von Immobilien und Vermögenswerten
Ich unterstütze Sie umfassend – sowohl bei der vorsorgenden Nachlassplanung als auch bei der Abwicklung einer Erbschaft in Spanien.
Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in fast allen Mitgliedstaaten der EU. Diese Verordnung hat grundlegende Änderungen mit sich gebracht:
Im Regelfall bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern nach dessen letztem gewöhnlichen Aufenthalt. Für deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft in Spanien gelebt haben, bedeutet das: spanisches Erbrecht kommt zur Anwendung – mit allen Besonderheiten, die es mit sich bringt.
Das spanische Erbrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht:
- Die gesetzliche Erbfolge verläuft anders.
- Das Pflichtteilsrecht ist abweichend geregelt.
- Es bestehen andere Formvorschriften für Testamente.
Diese Unterschiede können im Einzelfall gewünscht oder problematisch sein. Um ungewollte Ergebnisse zu vermeiden, empfehle ich in vielen Fällen eine Rechtswahl im Testament (z. B. zugunsten deutschen Rechts) sowie ggf. Erbverträge oder andere vorsorgende Regelungen.
Ich berate Sie kompetent und verständlich zu folgenden Themen:
- Nachlassplanung bei Immobilienvermögen in Spanien
- Erbschaftsabwicklung und Annahme des Nachlasses
- Testamente mit Rechtswahl nach EU-ErbVO
- Erbscheinsverfahren, Erbschaftssteuer, Vollmachten
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im internationalen Erbrecht – und lassen Sie sich in einer so sensiblen und weitreichenden Angelegenheit professionell begleiten.
